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Verordnung der logopädischen Behandlung

Die Behandlung erfolgt auf Grund einer ärztlichen Verordnung, welche der behandelnde Arzt ausstellt (z. B. Allgemeinmediziner, Kinderarzt, HNO, Neurologe, Phoniater, Zahnarzt, Kieferorthopäde).

Bei Kindern und Jugendlichen werden alle anfallenden Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Die gesetzliche Zuzahlung für Erwachsene liegt bei 10% der Gesamtkosten.

Die Verordnung darf zu Beginn der Behandlung nicht älter als 28 Tage sein!

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