Informationen zu logopädischen Verordnungen in Erfurt

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Ärztliche Verordnung für Logopädiebehandlung

Die logopädische Behandlung erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung, die von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt wird. Diese kann von Allgemeinmedizinern, Kinderärzten, HNO-Ärzten, Neurologen, Phoniatern, Zahnärzten oder Kieferorthopäden stammen.

Kostenübernahme und Zuzahlung

Für Kinder und Jugendliche übernimmt die gesetzliche Krankenkasse alle anfallenden Kosten. Erwachsene müssen eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Gesamtkosten leisten. Beachten Sie bitte, dass die Verordnung zu Beginn der Behandlung nicht älter als 14 Tage sein darf.

Ablauf der logopädischen Behandlung

Der Ablauf der logopädischen Behandlung erfolgt in mehreren, klar strukturierten Schritten:

Ärztliche Verordnung

Eine ärztliche Verordnung ist die Voraussetzung für die Behandlung.

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Behandlungsbedürftigkeit führt zur Erstversorgung

Nach der ärztlichen Verordnung erfolgt die erste Untersuchung und Diagnostik.

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Logopädische Diagnostik zur Behandlung

Eine umfassende Diagnostik bestimmt die Therapieansätze.

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Bericht an den behandelnden Arzt

Regelmäßige Rückmeldung an den Arzt über den Fortschritt der Behandlung.

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Abschluss der Behandlung

Wenn die Behandlung abgeschlossen ist, erfolgt eine abschließende Bewertung.

Fortsetzung der Behandlung

Falls notwendig, wird die Behandlung fortgesetzt.

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Folgeverordnung

Eine erneute ärztliche Verordnung ermöglicht eine Fortführung oder Verlängerung der Behandlung.

Erfahren Sie mehr über den Ablauf der logopädischen Behandlung und wie eine Verordnung funktioniert!